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Article in Mallorca Magazin

Bauamt von Andratx

 

 

2013  habe ich bei dem Bauamt von Andratx die komplette Übersetzung einer in  Katalanisch erstellten  Bauakte  auf Spanisch beantragt.  

Das Rathaus ist seiner gesetzlichen  Verpflichtung  nicht nachgekommen. Daraufhin habe ich gegen die Gemeinde Andratx Klage bei  dem Verwaltungsgericht von Mallorca  eingereicht.   

Bisher wurde noch nie in Mallorca eine dementsprechende Klage bei dem Verwaltungsgericht bearbeitet. Das ergangene  Urteil ist eindeutig, die Gemeinde wurde dazu verurteilt innerhalb von  10 Tagen die beantragte Übersetzung  beizubringen und die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich  die meines Rechtanwaltes zu übernehmen.

Per Gesetz muss das Rathaus ihnen in der offiziellen Sprache (Katalan und Spanische) antworten  in der Sie den Antrag gestellt haben. Und ihnen müssen alle Übersetzungen der Akte in der Offiziellen Sprache die Sie wählen zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dies zu Nachteilen für Sie  z.B bei einzuhaltenden Fristen führen darf. Während die Fristen die für die Gemeinde, oder das Bauamt, gelten weiterlaufen.

 

Ich habe  die Dokumente der Klage und das Urteil nachfolgend in Spanisch angefügt.

Wenn es für Sie nützlich sein sollte erlaube ich ihnen für private Zwecke Teile des Textes herunterzuladen und weiter zu verwenden.

 

 

 

 

 

Building Permits - Andratx

 

 

In 2013 we requested for an urban fine translation to the City Council Andratx.

The council refused to make this translation. Consequently we have denounced the council. The judgment was clear and convincing: the council Andratx must do the translations, and has been sentenced to pay all the costs including the fees of our lawyer. It is a sentence with some political importance for all spanish speakers of the Balearic Islands and we upload this information in our website in readable format so that all concerned parties can download and use it for defending their interests. . "Citizens need to stand up for their rights, if not we will loose these rights."

 , Paragraph 2 of Article 44 of the Law:
2. The Administration shall deliver to the interested parties upon request, in each case, in the official language requested, a translated of the proceedings or documentation that affect them. The request for translation shall not entail any damage or expense to the applicant or delays in the proceedings or the suspension of the processing or deadlines. "


If you have questions or need a lawyer to defend you, I recommended:

 

 

 

 

 

 

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